Die große Koalition hat sich auf Änderungen an der geplanten Reform der Strafprozessordnung geeinigt: Kennzeichen-Scanning kommt bundesweit

Cyberbunker-Klausel in StPO: Durchsuchungen künftig auch zur Nachtzeit

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2021-06-05 23:30:04

Die große Koalition hat sich auf Änderungen an der geplanten Reform der Strafprozessordnung geeinigt: Kennzeichen-Scanning kommt bundesweit zu Fahndungszwecken.

Die Polizei darf künftig auch zur Nachtzeit Wohnungen, Geschäftsräume und Besitztümer durchsuchen, um Rechner und IT-Systeme im laufenden Zustand inspizieren und so unverschlüsselte Daten kopieren sowie beschlagnahmen zu können. Auf einen entsprechenden, heise online vorliegenden Änderungsantrag am umstrittenen Entwurf der Bundesregierung zur Novelle der Strafprozessordnung (StPO) hat sich die große Koalition verständigt. Die Initiative soll mit dem Zusatz in der nächsten Woche im Bundestag beschlossen werden.

Paragraf 104 StPO wird demnach Durchsuchungen auch zwischen 21 und 6 Uhr zulassen, "wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen", dass während der Maßnahme "auf ein elektronisches Speichermedium zugegriffen werden wird, das als Beweismittel in Betracht kommt". Weitere Voraussetzung ist, dass andernfalls "die Auswertung des elektronischen Speichermediums, insbesondere in unverschlüsselter Form, aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre". Bisher war die entsprechende Störung der Nachtruhe nur bei Gefahr im Verzug, zur "Verfolgung auf frischer Tat" sowie zum Ergreifen eines entwichenen Gefangenen erlaubt.

"In Deliktsbereichen, die vorwiegend durch die Nutzung von Computern und Ähnlichem begangen werden, stehen die Ermittlungsbehörden vermehrt vor dem Problem, dass die Täter ihre Datenträger durch den Einsatz von Verschlüsselungstechnologien vor dem Zugriff durch die Strafverfolgungsbehörden schützen", begründen CDU/CSU und SPD ihren Ansatz. Gelinge die Entschlüsselung nicht und zeige sich der Beschuldigte auch nicht kooperativ, könne eine "digital-forensische Auswertung" nicht erfolgen. Daher sei es zur effektiven Aufklärung von Straftaten von großer Bedeutung, Datenträger möglichst in unverschlüsseltem Zustand zu beschlagnahmen.

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